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TIPPGEBER-
BONUS

„Wir freuen uns über jeden neuen Auftrag und bedanken uns für Ihren Tipp. Wir verkaufen die Immobilie Ihres Bekannten und Sie bekommen € 1000 nach Abschluss des Kaufvertrages.“ 

                  Philip Wilstrup

Professionelle Frau in einem Büro

TIPPGEBER-BONUS

in Kiel. Ein Dankeschön von uns an Sie!

Wenn Sie oder einer Ihrer Bekannten Immobilien verkaufen möchten, unterstützen wir Sie in Kiel mit umfangreichen Serviceleistungen und sorgen für einen schnellen, reibungslosen Verkaufsprozess. Als Dankeschön für die Vermittlung eines neuen Auftrages bedanken wir uns bei Ihnen mit einem Bonus von € 1000. 

Ihre Empfehlung lohnt sich!

Ein Bekannter oder Kollege von Ihnen möchte sein Haus verkaufen? Ihre Nachbarn ziehen um und verkaufen ihre Eigentumswohnung? Sie wissen von einem Grundstück, das veräußert werden soll? Ob Häuser, Wohnungen oder Grundstücke – geben Sie uns einen Tipp und erhalten Sie als Dankeschön € 1000. 

In einfachen Schritten zum Bonus

  • Sie geben uns einen Hinweis (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular).

  • Wir prüfen den Tipp, kontaktieren den Eigentümer, bewerten seine Immobilie und schließen einen Vermittlungsvertrag mit ihm ab. 

  • Nach Abschluss des Kaufvertrags überweisen wir Ihnen den Tippgeber-Bonus direkt auf Ihr Konto. 

Voraussetzungen

  • Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.

  • Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.

  • Unser Fokus liegt in Kiel und Umgebung. Wir vermitteln aber auch in ganz Schleswig Holstein und Hamburg – und in besonderen Fällen gern auch deutschland- und europaweit.

  • Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).

  • Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (zum Beispiel Mandantschaft etc.).

  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (beispielsweise Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.

Rechtliche Hinweise

  • Privatpersonen dazu verpflichtet, Tippgeber-Provision/en von mehr als 256,00 € im Jahr als sonstige Einkünfte nach
    § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.

  • Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.

  • Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Verkäufers zulässig ist und er eingewilligt hat.

Wilstrup Immobilien
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